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Vier Jahre Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Erfahrungen aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft

Miryam Denz-Hedlund


Das Bundesverwaltungsgericht hat seit Oktober letzten Jahres drei wichtige Entscheidungen zur Auslegung des KrWG getroffen. In allen Fällen ergingen die Urteile zugunsten der privaten Entsorgungsunternehmen. Im Einzelnen ging es um die Frage der Sammlereigenschaft von Personengesellschaften, die Frage des Entgegenstehens überwiegender öffentlicher Interessen i.S.d. § 17 Abs. 3 KrWG und die Anforderungen an den Nachweis des Verwertungsweges nach § 18 KrWG.

Justiziarin des Bundesverbands für Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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