Skip to content

Die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von Sperrmüll

Zur Auslegung des in §17 Abs.2 S.2 KrWG enthaltenen Begriffs „gemischte Abfälle“ aus privaten Haushaltungen

Matthias Peine


Die Auslegung des in § 17 Abs. 2 S. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthaltenen Begriffs „gemischte Abfälle“ ist umstritten. Gegenstand der in der Literatur und Rechtsprechung geführten Diskussion ist, ob unter ihn nur gemischte Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 oder auch Sperrmüll mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 07 fallen. Der nachfolgende Beitrag gibt den aktuellen Streitstand wieder, untersucht den Begriff „gemischte Abfälle“ aus privaten Haushaltungen und kommt zu dem Ergebnis, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll zulässig ist.

Der Autor ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei PAULY Rechtsanwälte in Köln.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation