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Ende der Abfalleigenschaft von Ersatzbaustoffen

Unvereinbarkeit von § 21 S.3 des Referentenentwurfs für eine Ersatzbaustoffverordnung mit höherrangigem Bundesrecht und Unionsrecht

Anno Oexle, Thomas Lammers


Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Köln. Der Beitrag ist aus einem im Auftrag eines Wirtschaftsunternehmens erstellten Rechtsgutachten hervorgegangen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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