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„Sachliche Richtigkeit“ bei Abfallexportbegleitdokumenten

Walter Frenz


Abfallverbringungen nach Art. 3 Abs. 2 und 4 VO (EG) Nr. 1013/2006 müssen mit Begleitdokumenten einhergehen, die „sachlich richtig“ sind. Zählen dabei alle Formalien oder müssen die Angaben nur eine effektive Nachverfolgbarkeit und Kontrolle gewährleisten?

Der Autor ist o. Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen University. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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