Skip to content

Kommunale Abfallwirtschaft im Wettbewerb

Prof. Dr. Martin Beckmann


Votum im Ergebnis durchaus anschließen. Vor dem Hintergrund der aufgeworfen Probleme wird die Entscheidung für den EuGH also nicht leicht fallen. Es wäre zu wünschen, dass sich der Gerichtshof nicht zu sehr an die dogmatische Herleitung des Generalanwalts bindet. Dies könnte sowohl dem Gericht in zukünftigen Fällen, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EG-Rechts, aber vor allem auch der Kommission die nötigen Spielräume für die Weiterentwicklung der Anhäng

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation