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Verwertungspflicht, "Mindestrestmülltonne" und Europarecht

Martin Dieckmann


20 Verwertungspflicht AbfallR 1| 2002 der Zuständigkeit für die Überwachung der Abfallerzeuger nach § 3 der GewAbfV erreichen. Insbesondere die Frage, ob ein Abfallerzeuger seine nach § 3 Abs. 2 GewAbfV gemischt gesammelten Abfälle einer zulässigen Sortieranlage zuführt, lässt sich nur beantworten, wenn der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zugleich die Informationen über die Sortieranlagen vorliegen. Diese Besonderheiten legen es ausnahmsweise nahe, die Zuständ

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(e.g. A | 000123 | 01)

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