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Die Versatzverordnung: Anforderungen an eine hochwertige Verwert

Rüdiger Wagner


Am 30.10. 2002 ist die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung, VersatzV)1 als Teil einer Artikelverordnung in Kraft getreten. Im Folgenden sollen Regelungsziele und -inhalte sowie die damit verbundenen EG-rechtlichen Implikationen dargestellt werden. I. Ausgangssituation Neben Bergematerial und bergbaueigenen Abfällen werden in Deutschland an mehr als 20 Standorten auch bestimmte mineralische bergbaufremde Abfälle, wie Ofena

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(e.g. A | 000123 | 01)

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