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Neuordnung des Altholzrechts

Anno Oexle


I. Einleitung Am 1. März 2003 tritt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz in Kraft.1 Nach der Verabschiedung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG)2 und dem Erlass der Biomasseverordnung (BiomasseV)3 ist dies der letzte und entscheidende Schritt auf dem Weg zu einer Neuordnung des Altholzrechts. Im Zentrum der Neuregelungen steht die Altholzverordnung (AltholzV), die als Art. 1 der Artikelverordnung über die Entsorgung von Altholz bekannt gemach

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(e.g. A | 000123 | 01)

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