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Das neue EU-Tierkörperbeseitigungsgrecht

Thomas Weißenborn


I. Einleitung Das Tierkörperbeseitigungsrecht als eine Spezialmaterie des Abfallrechts1 steht vor einer grundlegenden Umgestaltung. Die am 30.10. 2002 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1774 / 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte2 wird nach einer 6-monatigen Übergangsfrist in jedem Mitgliedsstaat direkt und unmittelbar gelten. Das Tierkörperbeseitigungsgesetz, die Tierkörperbeseitigungsanstalt

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(e.g. A | 000123 | 01)

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