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Zur Vergabe von Aufträgen außerhalb eines öffentlichen Ausschrei

Stefan Gesterkamp


I. Einführung Die Rechtssachen C-20 / 01 und C-28 / 01 betreffen Verfahren nach Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft der Bundesrepublik jeweils vor, bestimmten Verpflichtungen aus der Richtlinie 92 /50 / EWG des Rates vom 18. 6. 1972 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht nachgekommen zu sein und dadurch eine Vertragsverletzung begangen zu haben. Die Vorwürfe der K

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(e.g. A | 000123 | 01)

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