- Volume 2 (2003), Issue 2
- Vol. 2 (2003), No. 2
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I. Einführung Am 13.2. 2003 hat der EuGH seine mit Spannung erwarteten Urteile zur Abfallverbrennung verkündet. Die Verbrennung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen aus Luxemburg in einer französischen Müllverbrennungsanlage hat er als Beseitigung1, die Verwendung von industriellen Abfällen aus Deutschland (u. a. Lack- und Farbschlämme, Destillationsrückstände) als Ersatzbrennstoff in belgischen Zementwerken2 demgegenüber als Verwertung eingestuft. In beide