- Volume 2 (2003), Issue 3
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verschlossen sein wird und dass die Gewerbeabfallverordnung den Kommunen wieder mehr Beseitigungsabfälle bescheren kann, erscheint zumindest mittelfristig fraglich, ob nicht auch bei Umsetzung der nur beschränkten Verwertungsmöglichkeiten, die die Luxemburg-Entscheidung den MVA-Betreibern belässt, Entsorgungsengpässe drohen53, auf die entweder durch Zubau von Vorbehandlungskapazitäten oder eine Änderung des Abfallrechts mit dem Ziel reagiert werden sollte, den