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Quo vadis Restabfallausschreibungen?

Sebastian Jungnickel Und Sebastian Wollschläger


verschlossen sein wird und dass die Gewerbeabfallverordnung den Kommunen wieder mehr Beseitigungsabfälle bescheren kann, erscheint zumindest mittelfristig fraglich, ob nicht auch bei Umsetzung der nur beschränkten Verwertungsmöglichkeiten, die die Luxemburg-Entscheidung den MVA-Betreibern belässt, Entsorgungsengpässe drohen53, auf die entweder durch Zubau von Vorbehandlungskapazitäten oder eine Änderung des Abfallrechts mit dem Ziel reagiert werden sollte, den

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(e.g. A | 000123 | 01)

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