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Gewerbeabfallverordnung und Europarecht

Thomas Bartholmes


I. Das Problem Seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG am 7.10.1996 war die Frage der Entsorgungszuständigkeit für gemischte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, festgemacht an der Einstufung der Gemische als Abfälle „zur Verwertung“ oder „zur Beseitigung“, ein Hauptstreitpunkt bei der Anwendung des Gesetzes. Während in der gerichtlichen Auseinandersetzung auf der Grundlage des geltenden Rechts, die die Verfechter der privaten Entsorgungszuständigkeit mit dem Urteil

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(e.g. A | 000123 | 01)

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