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Die Strafrechtliche Haftung des Betriebsbeauftragten

Claudia Bergmeier


die Deponieklasse III bzw. nach § 3 Abs. 2 Satz 1 DepV für die Deponieklassen I und II für die Errichtung des Basisabdichtungssystems eröffnet werden35. Mit der Formulierung „Die Ziele.. werden auch erreicht, wenn. . . “ bzw. „Der . . .bezweckte Schutz des Bodens und des Grundwassers wird auch erreicht, wenn. . . “ stellt die Deponieverordnung die im Anhang 3 der Verordnung beschriebenen Abdichtungssysteme den in den Verwaltungsvorschriften beschriebenen System

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(e.g. A | 000123 | 01)

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