Skip to content

Zum europarechtswidrigen Vollzug des Altölrechtes in Deutschland

Ludger-Anselm Versteyl


I. Ausgangslage Bei kaum einem Rechtsgebiet, jedenfalls nicht des Abfallrechtes, wird wie bei der Regelung des Altöles deutlich, was der Bundeskanzler meint, wenn er erklärt, kaum sei (von ihm) eine Reform verkündet, würde sie von den Interessengruppen zerredet. Das hier eher verallgemeinernd artikulierte Unbehagen am Einfluss der Verbände auf die Gesetzgebung lässt sich, gewissermaßen mikrokosmisch, im Altölrecht zwar nicht von den Verbänden, wohl aber vo

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation