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Zur Reichweite der Rücknahmepflichten des Herstellers und des Ve

Martin Dippel Und Rechtsanwältin Daniela Deifuß


Die Medien sind voll von Berichten über das sogenannte „Dosenpfand“, das – entgegen dieser vereinfachten Bezeichnung – nicht nur Dosen, sondern allgemein Einweggetränkeverpackungen betrifft (vgl. § 8 Abs. 1 VerpackV). Genauso wichtig für Hersteller und Händler, aber bisher weniger diskutiert als die Frage der Pfanderhebungspflicht ist die Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen (§ 6 VerpackV). In der Praxis stellen ergeben sich hierbei eine Reihe von Zweifels

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(e.g. A | 000123 | 01)

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