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Hat die öffentlich-rechtliche Regulierung der Verpackungsentsorg

Clemens Weidemann


Die Frage, ob und inwieweit DSD1 als Betreiberin eines Rücknahmesystems für Verpackungsabfälle dem allgemeinen Wirtschaftsrecht unterliegt, beschäftigt bereits seit langem die Behörden der Wirtschaftsverwaltung wie auch die nationalen und europäischen Gerichte. Für die Wettbewerbsregeln des EGVertrages (Art. 81, 82 EG) ist sie von der Europäischen Kommission in zwei Entscheidungen vom 20.4.20012 und vom 17.9.20013 bejaht worden4. Aus wirtschaftsrechtlicher Pers

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(e.g. A | 000123 | 01)

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