- Volume 2 (2003), Issue 6
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I. Einleitung Die am 1.3.2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die am 1.8.2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV) stellen Deponiebetreiber und Vollzugsbehörden vor zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsprobleme. 1 Im Zentrum des Vollzugsinteresses stehen derzeit die Regelungen der DepV für Altdeponien. Nach § 14 Abs. 1 und 2 DepV hatte der Betreiber einer oberirdischen Deponie oder eines Deponieabschnitts spätestens bis