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Vollzugsprobleme der Abfallablagerungsverordnung und der Deponie

Wolfgang Siederer Und Dr. Cornelia Nicklas


I. Einleitung Die am 1.3.2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die am 1.8.2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV) stellen Deponiebetreiber und Vollzugsbehörden vor zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsprobleme. 1 Im Zentrum des Vollzugsinteresses stehen derzeit die Regelungen der DepV für Altdeponien. Nach § 14 Abs. 1 und 2 DepV hatte der Betreiber einer oberirdischen Deponie oder eines Deponieabschnitts spätestens bis

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(e.g. A | 000123 | 01)

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