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Das Verhältnis von EG-Abfallverbringungsverordnung und EG-Vertra

Anno Oexle


I. Einführung Seit seiner Entscheidung in der Rechtssache Wallonien1 qualifiziert der EuGH Abfälle2 als Waren im Sinne des EG-Vertrages, deren grenzüberschreitende Verbringung allerdings durch nationale Maßnahmen beschränkt werden kann, soweit sie durch zwingende Erfordernisse des Umweltschutzes gerechtfertigt sind. In der Rechtssache DaimlerChrysler3 hat der Gerichtshof entschieden, dass nationale Maßnahmen, die die Verbringung von Abfällen im Bereic

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(e.g. A | 000123 | 01)

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