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Die Gewerbeabfall-Verordnung im Blickwinkel der Rechtsprechung

Jur. Peter Queitsch


AbfallR 6| 2003 Gewerbeabfall-Verordnung im Blickwinkel der Rechtsprechung 289 Die am 1.1.2003 in Kraft getretene Gewerbeabfall-Verordnung1 hat das Ziel, die ordnungsgemäße, schadlose und möglichst hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen (§ 2 Nr. 1 GewAbfV) abzusichern und damit insgesamt die Verwertung von Abfällen weiter voranzubringen2. Die Gewerbeabfall-Verordnung regelt im wesentlichen Anforderungen an die Getrennthaltung von gewerblichen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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