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Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der

Holger Thärichen


I. Einleitung Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der Altlastensanierung ist in jüngster Zeit zu einem wichtigen Gegenstand der umweltrechtlichen Diskussion geworden. Fanden sich in der Vergangenheit die maßgeblichen Regelungen für die Altlastensanierung im Abfallrecht und im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht2, so hat am 1. März 1999 das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)3 eine bundeseinheitliche Neuregelung des Altlastensani

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(e.g. A | 000123 | 01)

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