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Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme

Frank Wenzel Und Wolfgang Siederer


I. Ausgangssituation Kommunen sammeln – z.T. bereits seit mehreren Jahrzehnten – Wertstofffraktionen wie z.B. Altpapier („PPK“) gesondert. 1 Infolge der Verpackungsverordnung von 19912, die u.a. eine grundsätzliche Rücknahmepflicht der Vertreiber und Hersteller von Verkaufsverpackungen konstituierte, erfolgte die kommunale Erfassung der PPK-Fraktion gemeinsam mit der DSD AG, die bis heute die einzige bundesweit tätige Systembetreiber( in) im Sinne der Verp

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(e.g. A | 000123 | 01)

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