- Volume 3 (2004), Issue 2
- Vol. 3 (2004), No. 2
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I. Ausgangssituation Kommunen sammeln – z.T. bereits seit mehreren Jahrzehnten – Wertstofffraktionen wie z.B. Altpapier („PPK“) gesondert. 1 Infolge der Verpackungsverordnung von 19912, die u.a. eine grundsätzliche Rücknahmepflicht der Vertreiber und Hersteller von Verkaufsverpackungen konstituierte, erfolgte die kommunale Erfassung der PPK-Fraktion gemeinsam mit der DSD AG, die bis heute die einzige bundesweit tätige Systembetreiber( in) im Sinne der Verp