Skip to content

Gewerbeabfallverordnung versus Rechtswirklichkeit

Günther Teufel


Mit seiner Kritik der reinen Vernunft hat uns Kant gelehrt, dass nicht alles so ist, wie wir es zu erkennen und zu deuten glauben. Das Verständnis des § 7 Satz 4 GewAbfV in der Auslegung von Queitsch weist Ähnlichkeiten mit Kants phainomena auf, wohingegen das facettenreiche Gewerbeabfall-Leben im Bereich der noumena verborgen bleibt. Die Vorstellung, mit der sog. Pflichtrestmülltonne den Konflikt zwischen dem Verwertungsvorrang des KrW-/AbfG und dem Inter

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation