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Leergut im Rücklauf – Zu den Rechtsansprüchen des Getränke- und Flaschenhandels bei der Rückführung von Pfandflaschen

Remo Klinger


I. Ausgangslage Seit mehr als einem Jahrhundert kennt man das Flaschenpfand in Deutschland. Es wird auf Mehrweg-Getränkeflaschen erhoben und beträgt derzeit regelmäßig 0,15 Euro. Durch das sogenannte Dosenpfand werden seit dem 1. Januar 2003 auch bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Pfand versehen. Dieses beträgt grundsätzlich 0,25 Euro. Von einigen Besonderheiten bei den pflichtbepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen abgesehen, ist es für den V

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(e.g. A | 000123 | 01)

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