- Volume 3 (2004), Issue 4
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Die Novellen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)1 in den Jahren 1996, 2001 und 2002 haben eine ganze Reihe von tief greifenden Änderungen des Wasserwirtschaftsrechts vorgenommen. Indes lassen sich die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für erstmalige Abwasser(direkt)einleitungen nach wie vor am einfachsten am Maßstab des § 52 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW2) ablesen:3 Neben der Abwasserbeseitigungspflichtigkeit des Antragstellers/Erlaubnisinhabers, der Be