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Der Abfallbegriff oder: Wat fott es es fott

Alexander Schink


Prolog „Abfälle“, so heißt es in § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes1 „sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Neben anderen bin ich gebeten worden, mich heute in einem kurzen Vortrag mit dem Abfallbegriff auseinanderzusetzen und einen Beitrag zu seiner endgültigen Klärung leisten. Ich will das gerne tun, und zwar an H

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(e.g. A | 000123 | 01)

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