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Die Umsetzung der Elektronikschrottrichtlinie durch das ElektroG – Auswirkungen auf kommunale Entsorgungsunternehmen

Ralf Gruneberg


I. Aktueller Sachstand Die Bundesregierung hat am 9. Juli 2004 einen Referentenentwurf eines Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)1 vorgelegt. Im folgende sollen die Grundlagen für die Elektronikschrottentsorgung in Deutschland, die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes aus kommunalwirtschaftlicher Sicht sowie die Positionen der kommunalen Entsorgungswirtschaft kurz dargestellt werden. 1. Die zugrunde liegenden europäischen Richtlinien

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(e.g. A | 000123 | 01)

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