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Überblick über das ungarische Abfallrecht

Balázs Reiniger


Am 1. Mai 2004 ist die Republik Ungarn gemeinsam mit neun weiteren Staaten der Europäischen Union beigetreten. Damit ist die größte Erweiterung der ursprünglich von sechs Staaten begründeten Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen. Die Beitrittsländer sind verpflichtet, mit ihrem Beitritt dem Bestand an gemeinschaftlicher Rechtsetzung (acquis communautaire) auf ihrem Territorium Wirkung zu verschaffen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Umsetzung gem

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(e.g. A | 000123 | 01)

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