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Elektro- und Elektronikgerätegesetz und kommunales Satzungsrecht

Jur. Peter Queitsch


Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten1 ist am 24.3.2005 in Kraft getreten. Im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 ElektroG normierten Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist das ElektroG nach § 24 ElektroG bis zum 23.3.2006 ausgesetzt worden, d.h. erst zu diesem Datum müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Pflichten nach dem Elektro

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(e.g. A | 000123 | 01)

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