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Abfall oder Wirtschaftsgut? – Ein „altes“ Strafrechtsthema unter dem Aspekt des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Abfallbegriff

Regina Michalke


I. Das deutsche Abfallstrafrecht und die Richtlinie 75/442/EWG 1. Vorbemerkungen Nach § 326 StGB ist der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen unter Strafe gestellt. Es kann hiernach Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wird infolge des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen die Umwelt in einer Weise beeinträchtigt, die „nur mit außergewöhnlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann“, od

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(e.g. A | 000123 | 01)

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