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Kommunale Einrichtungen als Bieter in Vergabeverfahren – Teil 1

Norbert Portz


I. Zunehmender Wettbewerb im Entsorgungsbereich Grundsätzlich treten die öffentliche Hand und insbesondere die Kommunen in Vergabeverfahren als Auftraggeber (§ 98 Nr. 1 und Nr. 2 GWB) und nicht als Bieter auf. Nicht zuletzt aufgrund der Liberalisierung der Märkte (Bsp. Entsorgung, Energieversorgung) sind aber viele ehemals kommunale Monopole weggefallen und die öffentliche Hand muss sich diese Märkte nunmehr in einem Wettbewerbsmarkt mit Privatunternehmen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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