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Die geplante Erweiterung der Umweltstraftatbestände u. a. des Abfallstrafrechts auf Auslandstaten

Regina Michalke


I. Einführung Das Bundeskabinett hat im Mai 2005 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der – in Umsetzung des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union vom 27.1.2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht1 – die Erweiterung des strafrechtlichen Umweltschutzes zum Ziel hat. Der Entwurf sieht u. a. einen neuen Absatz 2 der umweltstrafrechtlichen Legaldefinition des § 330 d StGB vor, durch den den in den §§ 311, 324 a, 325, 326, 327 und 328 StGB bezeichn

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(e.g. A | 000123 | 01)

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