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Die Abfallablagerung in Tagebauen als bergrechtliche Wiedernutzbarmachung

Thorsten Attendorn


I. Einleitung In seinem „Tongrubenurteil II“1 hat das BVerwG entschieden, dass die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen im Regelfall ein Verwertungsvorgang ist. Daraus folgt, dass solche Maßnahmen der Zulassung nicht nach dem KrW-/AbfG, sondern nach dem BBergG bedürfen. Dieses Urteil setzt langwierigen Meinungsverschiedenheiten der Instanzgerichte im Sinne der bis dahin herrschenden Tendenz ein Ende (s. u

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(e.g. A | 000123 | 01)

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