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Ausschlussmöglichkeiten für Gewerbeabfälle von der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverantwortung

Holger Thärichen Und Rebecca Prelle


I. Einleitung Was viele vorausgesagt hatten, ist nun eingetreten: Mit dem Inkrafttreten des Verbots der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle zum 1.6.2005 sind vielerorts akute Entsorgungsengpässe eingetreten. So spricht der VKS im VKU davon, dass private Entsorgungsbetriebe vor den Toren kommunaler Müllverbrennungsanlagen Schlange stünden, für Gewerbemüll herrsche definitiv ein Entsorgungsnotstand.1 Seit dem 1.6.2005 haben sich – aus diesen Engpässen result

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(e.g. A | 000123 | 01)

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