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Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz unter den vergaberechtlichen Schwellenwerten

Franz Josef Hölzl Und Dr. Marc Gabriel


I. Einleitung Der Großteil aller öffentlichen Vergaben betrifft Aufträge unter den EU-Schwellenwerten. In diesem Bereich gab es bis vor kurzem keinen effektiven Rechtsschutz. Mit Beschluss vom 25.5.2005 hat das OVG Rheinland-Pfalz jetzt zu Recht entschieden, dass in diesen Fällen Rechtschutz durch die Verwaltungsgerichte möglich ist und durch die verfassungsrechtliche Rechtschutzgarantie sogar gefordert wird, wenn Vergaben vom Anwendungsbereich des GWB aus

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(e.g. A | 000123 | 01)

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