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Rückstellungsfähigkeit von Aufwendungen zur Deponienrekultivierung und -nachsorge

Andreas Zühlsdorff Und Oliver Geißler


Nicht nur die Errichtung und der Betrieb einer Deponie, sondern insbesondere die strengen abfallrechtlichen Anforderungen an ihre Rekultivierung und Nachsorge verursachen nicht selten Aufwendungen des verantwortlichen Deponiebetreibers in dreistelliger Millionenhöhe. Im Hinblick auf zukünftige Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen bilden Deponiebetreiber in ihrer Steuerbilanz im Zeitraum der Ablagerung – also in der Zeit, in der die späteren Kosten in die

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(e.g. A | 000123 | 01)

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