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Die Verpflichtungen nach der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des Importeurs

Bernhard Müller


I. Die Rechtsgrundlagen In Österreich erfolgte die Umsetzung der Elektroaltgeräte- RL 2002/96/EG1 zum einen im Abfallwirtschaftgesetz 2002 (AWG 2002)2 und zum anderen in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).3 Während das AWG 2002 in §§ 13-13f. Begriffsdefinitionen und grundlegende Bestimmungen enthält, regelt die EAG-VO detailliert die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten, die als Abfall4 anfallen. Den gemeinschaftsrechtlichen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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