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Wie kann die haushaltsnahe Abholung des Verpackungsmülls gesichert werden?

Clemens Weidemann


I. Einleitung Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 24. Mai 2006 eine weitere Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) beschlossen1. Erklärtes Ziel dieser Fünften VerpackV- Novelle soll die Sicherung der einheitlichen, haushaltsnahen Wertstoffsammlung sein; die aktuelle wettbewerbliche Schieflage bei der Verpackungsentsorgung mit der Auszehrung der dualen Entsorgungsschiene durch Trittbrettfahrer soll korrigiert werden. Die UMK reagiert damit a

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(e.g. A | 000123 | 01)

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