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Mindestgebühr und Pflicht-Restmülltonne

Peter Queitsch


Das BVerwG hat mit Urteil vom 1.12.20051 entschieden, dass eine Mindestgebühr für eine Pflicht-Restmülltonne auch dann von einem gewerblichen Abfallerzeuger/-besitzer erhoben werden kann, wenn dieser die Pflicht-Restmülltonne nicht nutzt. Dem Urteil lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bäckerei-Filiale nutzte das mit einer Mindestgebühr von 114 DM belegte und ihr vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellte 60 l-

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(e.g. A | 000123 | 01)

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