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Wasser- und bodenschutzrechtliche Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen nach dem Tongrubenurteil II

Thorsten Attendorn


Die Verfüllung von Abgrabungen ist abfallwirtschaftlich von großer Bedeutung. Jährlich werden ca. 170 Mio. t (ein Anteil von etwa drei Viertel der bundesdeutschen Bauabfälle) Erdaushub, Bauschutt, Straßenbaubruch und andere mineralische Abfälle in Tagebaue verbracht, um dort das durch den Abbau entstandene Massendefizit zu beseitigen. Das „Tongrubenurteil II“1 des BVerwG hat nun eine intensive Diskussion über die Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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