- Volume 5 (2006), Issue 4
- Vol. 5 (2006), No. 4
- >
- Page 5
- p. 5
I. Kennzeichen Die RL 2004/18/EG sieht als bislang nicht vorgesehenes, neues Optionsmodell1 den wettbewerblichen Dialog vor. Dieser bildet damit neben offenen, nichtoffenen und Verhandlungsverfahren die vierte Vergabeform. Ihn können die Mitgliedstaaten nach Art. 29 Abs. 1 RL 2004/18/EG bei besonders komplexen Aufträgen vorsehen, müssen dies aber nicht. Deutschland führte den wettbewerblichen Dialog als neue Verfahrensart in § 101 GWB ein und gestaltete