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Der Begriff der Haushaltsabfälle im allgemeinen und besonderen Abfallrecht

Holger Thärichen Und Rebecca Prelle


I. Einleitung Im Abfallrecht ist die Frage, ob Abfälle aus privaten Haushalten oder aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten stammen, in verschiedener Hinsicht von Bedeutung. Grundlegend ist die Abgrenzung der Herkunftsbereiche zunächst für die Überlassungspflichten nach § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG: Während für Abfälle aus privaten Haushalten die Überlassungspflicht an die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger im Grundsatz auch im Falle de

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(e.g. A | 000123 | 01)

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