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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Clemens Weidemann


I. Einleitung Rüdiger Breuer1 hat darauf hingewiesen, dass das KrW-/ AbfG mit seinem neuen Pflichtenmodell2 „höchste Anforderungen an seine Interpreten und Anwender“ stelle. Als Nagelprobe für die Leistungsfähigkeit der (staatlichen und kommunalen) Organe der Rechtsanwendung erwies sich schon recht rasch die paradigmatische Kompetenzfrage der abfallwirtschaftlichen Zuständigkeit im Bereich gewerblicher Siedlungsabfälle. Hier tobte zwischen kommunalen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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