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REACH und Abfall

Jürgen Fluck


I. Relevanz von REACH Im europäischen Chemikalienrecht waren Abfälle bisher vom Anwendungsbereich ausgenommen1. Zudem betraf die chemikalienrechtliche Anmeldepflicht nur neue Stoffe und nicht Altstoffe, die im europäischen Altstoff-Verzeichnis EINECS2 aufgeführt waren. Die neue Chemikalienverordnung REACH3, die am 1.6.2007 grundsätzlich in Kraft treten wird, führt mit Wirkung zum 1.6.20084 eine generelle Registrierungspflicht auch für Altstoffe binnen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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