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Haftung nach dem ElektroG

Ludger-Anselm Versteyl


I. Einleitung Das am 24.3.2005 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geht auf zwei EG-Richtlinien zurück. Sowohl die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten als auch die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Markt für El

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(e.g. A | 000123 | 01)

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