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Der Begriff des Deponiebetreibers im KrW-/AbfG und

Gregor Franßen


I. Einleitung Ein zentraler Begriff des Deponierechts ist der des Deponiebetreibers. In der Regel ist die Bestimmung des Deponiebetreibers unproblematisch. Wenn jedoch im Laufe der Zeit eine Mehrzahl von Personen durch vertragliche Vereinbarungen deponiebezogene Verpflichtungen übernommen haben, gestaltet sich die Bestimmung des Deponiebetreibers mitunter schwierig. In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen wurde die Problematik vornehmlich n

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(e.g. A | 000123 | 01)

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