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Die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung

Angela Dageförde


Die von der öffentlichen Hand durchgeführte Altlastensanierung, bei der von den zuständigen Behörden Ingenieurbüros und gewerbliche Unternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Untersuchungs-, Bau- und Entsorgungsdienstleistungen beauftragt werden, die die Verwaltung selbst nicht erbringen kann oder erbringen will, wird vom Vergaberecht unmittelbar berührt, was schon deshalb auf der Hand liegt, weil öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Obwohl

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(e.g. A | 000123 | 01)

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