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Zur fortdauernden Entsorgungsverantwortung des Abfallbesitzers

Hartmut Gaßner Und Holger Thärichen


industriell anfallenden Massenabfällen mit POP-Belastungen kann jedoch auch in Europa zur Folge haben, dass im Bereich der abfallerzeugenden Industrie Anpassungen erforderlich werden, um Produktionsabfälle entsprechend dem Stand der Technik und kostengünstig entsorgen zu können. Art. 7 EU-POP-VO lenkt zwangsläufig den Blick auf Industriezweige, deren Abfälle mit Dioxinen/Furanen belastet sind, die in einer hochindustriealisierten Gesellschaft nicht hinwegz

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(e.g. A | 000123 | 01)

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