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Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Industriekraftwerken innerhalb von Produktionsanlagen

Manfred Rebentisch


Die Entscheidung stellt die behördliche Praxis vor große Herausforderungen. Die Aufgabe besteht darin, die „Störerkategorie“ der Abfallvorbesitzer in ein sinnvolles Verhältnis zu den anderen Störerkategorien der Abfallerzeuger und der aktuellen Abfallbesitzer zu setzen. Zu beachten ist, dass eine Entsorgungsanordnung, die die Vorbesitzer der Abfälle nicht in das Auswahlermessen einbezieht, an einem partiellen Ermessensausfall leidet und damit rechtswidrig

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(e.g. A | 000123 | 01)

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