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Zwei Jahre ElektroG: Anwendungsbereich, Registrierung, Wettbewerbsrecht – zum Stand der Rechtsprechung

Martin Ahlhaus Und Stephan Waggershauser


Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16.3.2005 (BGBl I, S. 762) ist in weiten Teilen seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft. Erste Gerichtsentscheidungen zu dem Gesetz folgten bereits Ende des Jahres 2005 im Zusammenhang mit der zum 24.11.2007, 24 Uhr, endenden Registrierungsfrist. Registrierungspflichten für Herstell

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(e.g. A | 000123 | 01)

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